Berufsfotograf in Eisenstadt / Burgenland / Österreich

DSGVO  & Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ERKLÄRUNG ZUR INFORMATIONSPFLICHT  -  DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Stand April 2020

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. 

KONTAKT MIT UNS:

Sie können per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. In diesem Fall werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen maximal zwölf Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. 

INFOS ZU DATENSPEICHERUNG, NEWSLETTER, COOKIES UND WEB-ANALYSE AUF DIESER WEBSEITE:

Es werden keine Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben, keine Cookies verwendet und auf Webanalyse Tools verzichten wir zur Gänze.

GOOGLE FONTS

Unsere Website verwendet Schriftarten von „Google Fonts“. Der Dienstanbieter dieser Funktion ist:

• Google Ireland Limited Gordon House, Barrow Street Dublin 4. Ireland;
Tel: +353 1 543 1000

Beim Aufrufen dieser Webseite lädt Ihr Browser Schriftarten und speichert diese in den Cache. Da Sie, als Besucher der Webseite, Daten des Dienstanbieters empfangen kann Google unter Umständen Cookies auf Ihrem Rechner setzen oder analysieren.
Die Nutzung von „Google-Fonts“ dient der Optimierung unserer Dienstleistung und der einheitlichen Darstellung von Inhalten. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen zu Google Fonts erhalten Sie unter folgendem Link:

• https://developers.google.com/fonts/faq

Weitere Informationen über den Umgang mit Nutzerdaten von Google können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen:

• https://policies.google.com/privacy?hl=de  .

Google verarbeitet die Daten auch in den USA, hat sich jedoch dem 
EU-US Privacy-Shield unterworfen. https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework

IHRE RECHTE:

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. 

SIE ERREICHEN UNSEREN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ANDREAS HAFENSCHER PER -

  • Post: Andreas Hafenscher, Rosentalweg 3, 7000 Eisenstadt, Austria

  • Email: andreas@hafenscher.at


Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) von Andreas Hafenscher (im Folgenden Auftragnehmer)

I. Allgemeines:

  1. Das Unternehmen webnfoto.com (Andreas Hafenscher) im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen wenn nicht auf andere weise jedenfalls aber durch Inanspruchnahme von Leistungen des Auftragnehmers.

  2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Genehmigung durch die firmenmäßige Zeichnung des Auftragnehmers; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis ausdrücklich ausgeschlossen und sind auch bei gegenteiligen Erklärungen nicht rechtswirksam.

  4. Im Falle von Änderungen der AGB werden diese schriftlich dem Vertragspartner übermittelt. Die Änderung der AGB gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 14 (vierzehnen) Tagen mittels eines eingeschrieben Briefes der Änderung der Geschäftsbedingungen widerspricht.

II.Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

  3. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Auftragsnehmer, in jedem Fall durch die Erfüllung der Bestellung zustande. Der Zugang oder die Zugangsbestätigung der Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

III.Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers ist die Durchführung von Fotografie (fotografische Dokumentationen), das Webdesign oder die Erstellung von Flyern und Grafiken (im Folgenden Auftragsgegenstand). Die vorliegenden AGB gelten für jeglichen Auftragsgegenstand, auch wenn diese innerhalb eines Auftrages kumulativ vorliegen.

  2. Der Auftragnehmer gibt innerhalb seiner Tätigkeit auch Auskünfte über Lösungsmodelle über Provider. Hierbei handelt es sich um keine Beratung sonder um Auskünfte hinsichtlich der verschiedenen Provider. Diese Empfehlungen dienen dem Vertragspartner ausschließlich als Information Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners für fehlerhafte Beratung hinsichtlich des Providers sind deswegen ausgeschlossen.

  3. Der Auftragnehmer führt beim Vertragspartner keine Datensicherung oder Datenrücksicherung durch, diese ist vom Vertragspartner durchzuführen und obliegt in der Verantwortung des Vertragspartners.

IV. Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (exklusive Umsatzsteuer und angefallener Versandkosten) und gelten ausnahmslos nur für den jeweiligen Auftrag.

  2. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei eintretenden Steigerungen von Lohnkosten und Abgaben nach Vertragsschluss, die Preise entsprechend zu erhöhen. Die Erhöhungen gelten vom Vertragspartner als akzeptiert wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

V. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung und Aufrechnung

  1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist gemäß der vom Auftragsnehmer gelegten Rechnungen inklusive der Umsatzsteuer sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig, sofern kein anderer Zahlungstermin schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche Zahlungen an den Auftragnehmer sind ausschließlich an die Bankverbindung: BA-CA; Bankleitzahl: 12000; Kontonummer: 51283004103 zu leisten.

  2. Im Falle von Aufträgen welche sich in mehrere Einheiten gliedern, ist der Auftragsnehmer berechtigt nach Erbringung der Leistung jeder einzelnen Einheit Rechung zu legen.

  3. Der Vertragspartner ist unter keinen Umständen berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferungen oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten oder sogar mit fälligen Gegenforderungen aufzurechnen.

  4. Barauslagen werden der angefallenen Höhe nach verrechnet und werden von vom Auftragnehmer monatlich in Rechnung gestellt.

  5. Zahlungen des Auftraggebers werden ausnahmslos zuerst auf Zinsen und Kosten, sodann auf den ältesten Teil der Forderungen (auch wenn diese auf anderen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Vertragspartner beruhen sollten) angerechnet. Eine jeweils gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.

VI. Zahlungsverzug und Zinsen

  1. Bei Zahlungsverzug gelten 10 % Verzugszinsen pro Kalendermonat als vereinbart.

  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Falle des Verzuges, sämtliche relevanten vorprozessualen Kosten des Auftragsnehmers, wie Mahn und Inkassospesen, zu ersetzen.

  3. Weiters ist der Auftragnehmer bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine berechtigt, alle Lieferungen und Leistungen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 2 (zwei) Wochen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber die Zahlung vorgenommen hat. Nach Verstreichung der gesetzlichen Nachfrist ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Alle unmittelbaren damit verbundenen Kosten jeglicher Art sind vom Vertragspartner zu tragen.

  4. Bei der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten vom Vertragspartner geschuldeten Betrages ein.

VII. Lieferung, Liefertermine und Rücktritt

  1. Bei einer eindeutig durch den Auftragsnehmer verursachten unangemessenen langen Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit (oder des Liefertermins) ist der Vertragspartner nach Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zur Erbringung der geschuldeten Leistung durch den Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner unter den oben genannten Umständen kann ausschließlich in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.

  2. Ist jedoch für die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer die Mitwirkung des Vertragspartners erforderlich und kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, liegt die Nichteinhaltung des Liefertermins in der Verantwortung des Vertragspartners. Alle aus der Verzögerung resultierenden Mehraufwendungen, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, hat der Vertragspartner zu vergüten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nachholung zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Vertrag als aufgehoben gilt.

  3. Im Falle von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, aber auch im Falle jeglicher unvorsehbarer und unverschuldeter Vorkommnisse, welche außerhalb des Einflussbereiches des Auftragsnehmers liegen, ist die Verbindlichkeit zur Lieferung innerhalb des festgesetzten Zeitraumes außer Kraft gesetzt und bedingt die Festmachung eines neuen Liefertermins.

  4. Die Lieferung der Leistung gilt dann als erfolgt, wenn der Vertragspartner die Leistung nach einem Abnahmetest schriftlich akzeptiert. Mit dieser schriftlichen Abnahme geht jegliche Verantwortung auf den Vertragspartner über. Weigert sich der Vertragspartner grundlos den Abnahmetest schriftlich zu bestätigen oder über 3 (drei) Wochen hindurch den Abnahmetest durchzuführen, aus welchem Grund auch immer, gilt die Leistung zum Zeitpunkt der Benachrichtigung des Auftragnehmers vom Abschluss des Auftragsgegenstandes als übergeben und abgenommen und die Gefahr des Unterganges der Leistung und alle damit verbundenen Risiken gehen auf den Vertragspartner über.

VIII. Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet die vom Auftragnehmer gelieferte Leistung binnen 8 (acht) Wochen zu prüfen und zu untersuchen und Mängel bzw. das Abweichen der vereinbarten Leistung durch eine Mängelrüge mittels eingeschriebenen Briefs an den Auftragnehmer bei sofortigem Verslust der Gewährleistung und vertraglichen Schadenersatzansprüche anzuzeigen. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, so hat er dem Auftragnehmer alle dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

  2. Bei berechtigten und nachweisbaren reproduzierbaren Mängeln wird der Auftragnehmer in angemessener Frist die Nachbesserung oder Ersatzleistung durchführen oder zur Verfügung stellen. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Mitwirkungspflichten des Vertragspartners gelten auch für die Mängelbehebung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate nach der Leistungserbringung.

  3. Es entfällt die Gewährleistung aufgrund sämtlicher Bedienungsfehler durch den Vertragspartner oder Personen, die im Einflussbereich des Vertragspartners stehen.

  4. Es entfällt die Gewährleistung wenn die vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen Störungen aufweist, die darauf zurückzuführen sind, dass durch den Vertragspartner nach der Leistungserbringungen, Programmänderungen, Softwareupdates (geänderte Browserversion), oder zusätzliche Programme eingespielt wurden und die Störung auf diese Veränderungen zurückzuführen sind. Die Leistungen werden nach den allgemein gültigen Spezifikationen und Vorgaben der W3C durchgeführt.

  5. Für Datenverluste aufgrund fehlender oder fehlerhafter Datensicherung und Datenrücksicherung durch den Vertragspartner bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

  6. Für die Qualität der verwendeten Provider bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

  7. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er dem Vertragspartner durch grobe Fahrlässigkeit oder durch vorsätzliches Handeln zugefügt hat. Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Vermögensschaden und Folgeschäden, sowie nicht erzielten Ersparnissen, Gewinnen, Zinsverlusten und Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Der Schadenersatz kann die Höhe der Auftragssumme nicht übersteigen.

  8. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.

  9. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit des Inhalts, für Berechnungen oder sonstige Informationen, die durch die zu erstellende Website zur Veröffentlichung gelangen.

  10. Wird Bildmaterial, Logos oder ähnliches vom Vertragpartner zur Verfügung gestellt so sind diese frei von Rechten Dritter. Der Auftragnehmer führt keine Überprüfung hinsichtlich vorliegender Rechte Dritter durch. Der Auftraggeber haftet für Uhrheberrechtsverletzungen gegenüber Dritten. Wird der Auftragnehmer von Dritten hinsichtlich solcher behaupteten Rechte in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Vertragspartner den Auftragnehmer hinsichtlich solcher Inanspruchnahme Schad- und Klaglos zu halten.

  11. Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab hervortreten des Schadens, spätestens aber nach drei Jahren nach Übergabe der Leistung.

  12. Die Inhalte auf der Website des Auftragnehmers verstehen sich vorbehaltlich Irrtümern und Druckfehlern. Soweit auf der Website mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist der Auftragnehmer für die dort enthaltenen Inhalte nicht verantwortlich.

IX. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragsnehmer erstellten Berichte, Entwürfe, Zeichnungen, Photos, Logos Graphiken Webpages, Programme, Berechnungen und dergleichen (in weiterer Folge Know-how) nur für Auftragszwecke verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe des Know-hows des Auftragsnehmers an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Auftragsnehmers. Eine Haftung des Auftragsnehmers einem Dritten gegenüber wird dadurch nicht begründet.

  2. Dem Auftragsnehmer verbleibt an seinen Leistungen und Produkten das geistige Eigentum. Die Leistungen und Produkte sind vom Vertragspartner ausschließlich für Unternehmensinterne Zwecke zu verwenden, sofern es nicht in der Natur der Sache liegt, dass diese der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jede Verwendung Vervielfältigung und Veröffentlichung, aber auch das Einsehen lassen ist untersagt und bedarf ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

  3. Bei jedem Webprojekt wird ein Link unter Kontakt/Impressum oder ähnlichem auf webnfoto.com als Herstellerverweis angegeben. Dieser Verweis kann auf Wunsch des Auftraggbers auch wieder entfernt werden.

    Beispiel: “Webdesign by www.webnfoto.com”

  4. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte hinsichtlich Fotografien stehen dem Auftragnehmer zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Vertragspartners und nicht für Werbezwecke als erteilt.

  5. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:

    Foto:     © Andreas Hafenscher
    webnfoto.com

  6. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Auftragnehmer bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

X. Verschwiegenheit

  1. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen.

XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das österreichische Recht. Die Anwendbarkeit des UN – Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Kaufrechtes sind ausgeschlossen.

  2. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag mit dem Auftragnehmer entstehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des für den Geschäftssitz vom Auftragnehmer sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

XII. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.